Liebe Mitglieder des TC Goldscheuer,
hiermit laden wir Euch im Namen des gesamten Vorstandes recht herzlich zu unserer ordentlichen Mitgliederversammlung 2019 ein. Die Versammlung findet statt am:
Freitag, den 8. Februar 2019, um 19.00 Uhr im Restaurant des TCG
Tagesordnung:
- Begrüßung, Totenehrung, Ehrungen Mitglieder
- Berichte des Vorstands
- Bericht der Schatzmeisterin über die Rechnungslegung 2018 (Einnahmen-Ausgaben-Rechnung)
- Bericht der Kassenprüfer
- Entlastung des Vorstands
- Diskussion und Genehmigung der Änderung des „§ 4 Mitgliedschaft“ der Vereinssatzung (zu 3., letzter Satz, zweiter Halbsatz): Der Text „… die sich noch in einem Ausbildungsberuf befinden oder einen Wehr- und Ersatzdienst ableisten.“ soll ersetzt werden durch: „… die sich noch in einem Ausbildungsberuf befinden oder im Jugendfreiwilligendienst tätig sind.“
- Anpassung der Beitragsordnung gemäß Pkt. 6 der Tagesordnung
- Datenschutz-Informationen / Diskussion und Genehmigung der Neufassung des „§ 20 Datenschutz“ der Vereinssatzung
(Der Entwurf des neuen „§ 20 Datenschutz“ und der Wortlaut des bisherigen „§ 20 Datenschutz im Verein“ ist dieser Einladung beigefügt und im Clubhaus-Aushang einsehbar.) - Neuwahlen des Vorstands
- Neuwahlen der Kassenprüfer
- Genehmigung der Planung von Einnahmen und Ausgaben des neuen Geschäftsjahres
- Beschlussfassung über eingereichte Anträge von Vorstand und Mitglieder
- Sonstiges
– Informationen zu unserer Homepage
– Erneuerung des Tennishallenbodens im Jahr 2020
Anträge zur Mitgliederversammlung müssen spätestens zwei Wochen vor der Versammlung dem Vorstand schriftlich mit Begründung vorliegen. Rechtzeitig eingegangene Anträge werden im Rahmen einer ergänzten endgültigen Tagesordnung auf der Club-Homepage und als Aushang im Clubhaus bis eine Woche vor dem Termin der Mitgliederversammlung veröffentlicht.
Diese Einladung zur Mitgliederversammlung wird auch in der örtlichen Presse bekanntgegeben.
Wir würden uns sehr freuen, möglichst viele Mitglieder zur Versammlung begrüßen zu dürfen. Ihr unterstützt damit die Vorstandsarbeit und fördert das Vereinsleben.
Mit sportlichen Grüßen
TENNIS-CLUB GOLDSCHEUER E. V. 74
Rolf Hauer Karl-Heinz Gramer
1.Vorsitzender 2.Vorsitzender
Zur Mitgliederversammlung am 8.02.2019, Tagesordnungspunkt 8
Änderung des „§ 20 Datenschutz im Verein“ in der Satzung des Tennis-Club Goldscheuer e. V. 74 (TCG) hinsichtlich der Berücksichtigung des neuen Datenschutzrechts gemäß DS-GVO
Im Rahmen des seit Ende Mai 2018 geltenden neuen Datenschutzrechts gemäß DS-GVO ist es erforderlich, den „§ 20 Datenschutz im Verein“ an das neue EU-Recht anzupassen.
Der bisherige „§ 20 Datenschutz im Verein“ mit folgendem Wortlaut:
- Zur Erfüllung der Zwecke und Aufgaben des Vereins werden unter Beachtung der gesetzlichen Vorgaben des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) personenbezogene Daten über persönliche und sachliche Verhältnisse der Mitglieder im Verein genutzt, gespeichert, übermittelt und verändert.
- Jedes Vereinsmitglied hat das Recht auf:
a) Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten Daten,
b) Berichtigung über die zu seiner Person gespeicherten Daten, wenn sie unrichtig sind,
c) Sperrung der zu seiner Person gespeicherten Daten, wenn sich bei behaupteten Fehlern weder deren Richtigkeit noch deren Unrichtigkeit feststellen lässt,
d) Löschung der zu seiner Person gespeicherten Daten, wenn die Speicherung unzulässig war.
- Den Organen des Vereins oder sonst für den Verein Tätigen ist es untersagt, personenbezogene Daten unbefugt zu anderen als dem zur jeweiligen Aufgabenerfüllung gehörenden Zweck zu verarbeiten, bekannt zu geben, Dritten zugänglich zu machen oder sonst zu nutzen. Diese Pflicht besteht auch über das Ausscheiden der oben genannten Personen aus dem Verein hinaus.
wird vollständig ersetzt durch den nachfolgenden neuen Wortlaut des
§ 20 Datenschutz
- Zur Erfüllung der Zwecke und Aufgaben des Vereins werden unter Beachtung der Vorgaben der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) personenbezogene Daten über persönliche und sachliche Verhältnisse der Mitglieder im Verein erhoben, verarbeitet, gespeichert und übermittelt.
- Soweit die in den jeweiligen Vorschriften beschriebenen Voraussetzungen vorliegen, hat jedes Vereinsmitglied insbesondere die folgenden Rechte:
a) das Recht auf Auskunft nach Artikel 15 DS-GVO,
b) das Recht auf Berichtigung nach Artikel 16 DS-GVO,
c) das Recht auf Löschung nach Artikel 17 DS-GVO,
d) das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung nach Artikel 18 DS-GVO,
e) das Recht auf Datenübertragbarkeit nach Artikel 20 DS-GVO,
f) das Widerspruchsrecht nach Artikel 21 DS-GVO und
g) das Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde nach Artikel 77 DS-GVO.
- Den Organen des Vereins, allen Mitarbeitern oder sonst für den Verein Tätigen ist es untersagt, personenbezogene Daten unbefugt zu anderen als dem zur jeweiligen Aufgabenerfüllung gehörenden Zweck zu verarbeiten, bekannt zu geben, Dritten zugänglich zu machen oder sonst zu nutzen. Diese Pflicht besteht auch über das Ausscheiden der oben genannten Personen aus dem Verein hinaus.
- Zur Wahrnehmung der Aufgaben und Pflichten nach der EU-Datenschutz-Grundverordnung und dem Bundesdatenschutzgesetz bestellt der Vorstand einen Datenschutzbeauftragten, sofern sich mindestens 10 Personen mit der Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigen.
- Näheres zum Datenschutz im Verein regelt eine Datenschutzordnung.
Kehl-Goldscheuer, Januar 2019