Clubordnung

DownloadClubordnung des TC Goldscheuer e. V. 74

Willkommen im Club! Bei uns gibt es Sport mit Spaß. Dafür bedarf es leider auch ein paar Regeln, die für ein gutes Miteinander und optimale Spielbedingungen notwendig sind. Aus diesem Grunde gibt es diese Clubordnung, die für das gesamte TCG-Gelände einschließlich des Clubhauses mit Umkleideräumen und Duschen gilt. Sie ist nicht nur für alle Mitglieder des TCG bindend, sondern auch für deren Angehörige und Gäste sowie sämtliche Tennisspieler und Besucher, die nicht Mitglied des TCG sind. Für die Tennishallenbenutzung gilt zusätzlich eine Tennishallenordnung.

Das TCG-Gelände ist Vereins- und damit Gemeinschaftseigentum. Alle auf dem TCG-Gelände Anwesenden sind verpflichtet, vom Vereinseigentum ordnungsgemäßen und pfleglichen Gebrauch zu machen. Störungen, Defekte oder Beschädigungen sind dem Vorstand unverzüglich zu melden. Bei Zuwiderhandlungen gegen diese Ordnung entscheidet der Vorstand über Maßnahmen. Er hat das Recht gegebenenfalls Verweise, Haus- und Platzverbote auszusprechen. Für Schäden am Gemeinschaftseigentum haftet der Verursacher und Eltern für ihre Kinder.

Eigenmächtige Veränderungen des Gemeinschaftseigentums sind untersagt. Insbesondere dürfen am Clubhaus und auf dem TCG-Gelände nicht eigenmächtig Informationen zu eigenen Zwecken (z. B. Werbematerial) angebracht oder gar Gegenstände fixiert werden. Vereinseigene Gegenstände dürfen grundsätzlich nicht zu Privatzwecken verwendet werden.

Das Verhalten auf dem TCG-Gelände verlangt einen anständigen Umgang miteinander. Gegenseitige Rücksichtnahme, friedliches Miteinander und ein höflicher Umgangston sollten üblich sein. Während Verbandsspielen ist im Interesse der Spieler Ruhe zu bewahren und Mobiltelefone lautlos zu stellen.

Spielberechtigt sind Mitglieder sowie Gastspieler, die die festgelegte Gastgebühr entrichten. Sofern Gastspieler die Plätze nicht gemeinsam mit einem aktiven Mitglied bespielen, ist zuvor ein Vorstandsmitglied zu verständigen. Bei Belegung aller Plätze haben Mitglieder stets Vorrang. Zudem sollte in einem partnerschaftlichen Miteinander abgesprochen werden, wann ein Platz frei wird, so dass keine langen Wartezeiten auftreten.

Jeder Spieler soll sich so verhalten, dass Tennisspieler des Nachbarplatzes nicht gestört oder beeinträchtigt werden. Das betrifft nicht nur die Geräuschentwicklung. Die Plätze dürfen nur mit Tennisschuhen benutzt werden. Auf den Plätzen besteht absolutes Rauch- und Alkoholverbot. Abfall ist in die bereitgestellten Behälter zu werfen. Tiere sind nur in den allgemeinen Bereichen gestattet. Verunreinigungen sind vom Halter sofort zu entfernen.

Nach Spielende ist der gesamte bespielte Platz flächendeckend vom Zaun bis zur Mitte des Gesamtfeldes mit dem Netz abzuziehen. Bitte vergesst die Nebenflächen nicht, damit dem Wachstum von Unkraut entgegengewirkt werden kann. Gleichfalls sind nicht nur bei Saisonbeginn auf dem dann noch weicheren Boden eingedrückte Stellen mit den Schuhsohlen zu glätten. Die Linien sind mit dem Besen zu säubern. Der Platz ist anschließend zu wässern, soweit es die Witterung notwendig macht (siehe hierzu auch die detaillierten Platzpflege-Regeln des TCG). Generell gilt: Verlasst den Platz bitte in dem Zustand, wie Ihr ihn vorfinden wollt!

Vor Betreten des Clubhauses einschließlich des Sanitärbereichs sind die Tennisschuhe immer auszuziehen. Der Aufenthalt im Umkleidebereich samt Duschen sollte mit Rücksicht auf andere Spieler sowohl vor als auch nach dem Spiel auf das erforderliche Maß beschränkt sein. Aufbewahrte Kleidungsstücke oder Gegenstände (Taschen, Schläger) sind zeitnah zu entfernen, um anderen Spielern Platz zu machen.

Generell ist auf Sauberkeit auf den Plätzen sowie in den Umkleideräumen, Duschen und sonstigen Räumlichkeiten zu achten. Das Befahren der Anlage mit dem Fahrrad, Rollern, Inlinern, Kickboards etc. ist aus Sicherheitsgründen untersagt.

Der Spielbetrieb auf den Außenplätzen beginnt mit der offiziellen jährlichen Saisoneröffnung und dauert, bis die Plätze im Herbst infolge der Witterung abgeräumt werden. Über die jeweilige Bespielbarkeit der Außenplätze entscheidet der Vorstand oder der Platzwart. Gesperrte Außenplätze dürfen nicht betreten werden.

Die Nutzung des TCG-Geländes erfolgt auf eigene Gefahr. Der TCG haftet nicht für fahrlässig verursachte Schäden und Unfälle, die Nutzern beim Spielbetrieb und der Benutzung der Anlagen und Einrichtungen innerhalb des TCG-Geländes einschließlich der Zufahrten und Parkplätze erleiden. Ebenfalls haftet er nicht für Diebstähle und Schäden an mitgebrachten Gegenständen.

Der Nutzer haftet für alle von ihm, seinen Mitspielern und Gästen verursachten Beschädigungen. Schäden und Verunreinigungen sind dem Vorstand unverzüglich zu melden.

Wir wünschen allen unseren Mitgliedern und Gästen einen angenehmen Aufenthalt auf unserem Gelände.

Kehl-Goldscheuer, April 2018

DER VORSTAND DES TC GOLDSCHEUER

Bereit zum Spiel