Mitgliedsbeiträge

Was kostet die Mitgliedschaft?

Aktive / Passive Mitglieder (Erwachsene)

Einzelspieler: € 170,00 (aktiv), € 30,00 (passiv)
Ehepartner/Lebenspartner inkl. 1 Kind: € 270,00 (aktiv), € 50,00 (passiv)
dto. inkl. 2 oder mehr Kindern: € 295,00 (aktiv)
(Einschluss von Kindern bis 18. Lebensjahr)

Studenten- / Auszubildende-Mitglieder etc.

Studenten, Auszubildende und im Jugendfreiwilligendienst tätige
Personen ab 19. Lebensjahr erhalten gegen Vorlage eines Nachweises
50 % Ermäßigung auf den Jahresbeitrag für Erwachsene.

Jugendmitglieder

bis zum 10. Lebensjahr (1. Kind): € 50,00
bis zum 10. Lebensjahr (2. Kind): € 30,00
bis zum 10. Lebensjahr (3. Kind und weitere): € 0,00
bis zum 18. Lebensjahr (1. Kind): € 70,00
bis zum 18. Lebensjahr (2. Kind): € 50,00
bis zum 18. Lebensjahr (3. Kind und weitere): € 0,00

Zweitmitglieder

erhalten gegen Vorlage der Bestätigung ihres Erstvereins
50 % Ermäßigung auf den Jahresbeitrag für Erwachsene.

Arbeitsstunden

Zusätzlich zu den Mitgliedsbeiträgen sind von allen
aktiven Mitgliedern und Studenten-/Auszubildenden-Mitgliedern etc.
(ab 19. Lebensjahr) Arbeitsstunden abzuleisten:

Bis zum 69. Lebensjahr: 5 Arbeitsstunden
Ab dem 70. Lebensjahr: 3 Arbeitsstunden

Für jede nicht geleistete Arbeitsstunde
werden berechnet: € 10,00
Fälligkeit des Entgelts: Januar des
nachfolgenden Jahres.

Für qualifizierte Handwerkerarbeiten kann der Jahresbeitrag nach
Absprache mit dem Vorstand je nach Aufwand reduziert oder erlassen werden.

Gastspielergebühren

je Stunde / Sandplatz (60 Minuten): € 12,00 je Spieler
maximal: € 15,00 je Spielstunde

Anhang zur Beitragsordnung betreffend Vergünstigungen von Neumitgliedern im Jahr des (erstmaligen) Eintritts

Der Vorstand ist gemäß des § 7 „Mitgliedsbeiträge“ (Abs. 1, Satz 3) der Satzung berechtigt, neuen Mitgliedern im Jahr des (erstmaligen) Eintritts in den Verein Vergünstigungen zu gewähren und den Mitgliedsbeitrag für das laufende Kalenderjahr zu kürzen. Hierauf basierend beschließt der Vorstand bis auf weiteres folgende Vergünstigungen für Neumitglieder im Jahr des (erstmaligen) Eintritts:

  1. Kindern und Jugendlichen wird der Jahresbeitrag erlassen.
  2. Studentenmitgliedern / Auszubildenden und Zweitmitgliedern mit Eintritt im zweiten Halbjahr (ab 1.7.) wird nur der halbe Jahresbeitrag berechnet.
  3. Aktiven Mitgliedern (Erwachsene) mit Eintritt im ersten Halbjahr (bis 30.6.) wird der fällige Jahresbeitrag zur Hälfte erlassen, sofern sie nicht vom Trainingsangebot gemäß Pkt. 5 Gebrauch machen.
  4. Aktiven Mitgliedern (Erwachsene) mit Eintritt im zweiten Halbjahr (ab 1.7.) wird der fällige Halbjahresbeitrag erlassen, sofern sie nicht vom Trainingsangebot gemäß Pkt. 5 in der Zeit vom 1.7. bis 30.9. Gebrauch machen.
  5. Statt einer Beitragsermäßigung bietet der Verein alternativ aktiven Mitgliedern (Erwachsene) die Teilnahme an einem Gruppentraining mit ausgebildetem Trainer an. Das Gruppentraining findet in der Zeit vom 1. Mai bis 30. September einmal in der Woche für eine Stunde mit max. 5 Teilnehmern statt. In den Pfingst- und Sommerferien findet kein Training statt. Die Anzahl der Trainingsstunden beträgt somit ca. 14 Stunden (ab 1. Juli reduziert ca. 7 Stunden). Gegebenenfalls können hiervon abweichende Trainings-Regelungen mit dem Trainer vereinbart werden.
  6. Allgemeine Bedingungen: Neumitgliedern steht generell kein Anrecht auf die volle Trainingsstundenanzahl (ca. 14 oder ca. 7 Trainingsstunden) zu. Sie steigen in das Training gemäß ihrem Eintrittsdatum ein und absolvieren die verbleibenden Trainingseinheiten. Sofern sich weniger als 3 Neumitglieder für das Training anmelden, hat der Verein das Recht, kein Gruppentraining anzubieten. Das Training findet im Freien auf der Clubanlage statt. In Ausnahmefällen kann witterungsbedingt auf die Tennishalle ausgewichen werden, wenn saubere Tennishallenschuhe mitgebracht wurden.