Liebe Mitglieder des TC Goldscheuer,
hiermit laden wir Euch im Namen des gesamten Vorstandes recht herzlich zu unserer ordentlichen Mitgliederversammlung 2020 ein. Die Versammlung findet statt am:
Freitag, den 31. Januar 2020, um 19.00 Uhr im Restaurant des TCG
Tagesordnung:
- Begrüßung, Totenehrung, Ehrungen Mitglieder
- Berichte des Vorstands
- Bericht der Schatzmeisterin über die Rechnungslegung 2019 (Einnahmen-Ausgaben-Rechnung)
- Bericht der Kassenprüfer
- Entlastung des Vorstands
- Diskussion und Genehmigung der Änderung des „§ 21 Auflösung des Vereins und Anfallsberechtigung“ der Vereinssatzung in Absatz 4
(Der Entwurf des neuen „§ 21 Absatz 4“ und der Wortlaut des bisherigen „§ 21 Absatz 4“ ist dieser Einladung beigefügt und im Clubhaus-Aushang einsehbar.) - Beschlussfassung über die Erneuerung des Tennishallenbodens im Jahr 2020
- Genehmigung der Planung von Einnahmen und Ausgaben des neuen Geschäftsjahres
- Neuwahl des/der 2. Vorsitzenden des Vorstands und des/der Schriftführers/Schriftführerin
- Beschlussfassung über eingereichte Anträge von Vorstand und Mitglieder
- Sonstiges
Anträge zur Mitgliederversammlung müssen spätestens zwei Wochen vor der Versammlung dem Vorstand schriftlich mit Begründung vorliegen. Rechtzeitig eingegangene Anträge werden im Rahmen einer ergänzten endgültigen Tagesordnung auf der Club-Homepage und als Aushang im Clubhaus bis eine Woche vor dem Termin der Mitgliederversammlung veröffentlicht.
Diese Einladung zur Mitgliederversammlung wird auch in der örtlichen Presse bekanntgegeben.
Wir würden uns sehr freuen, möglichst viele Mitglieder zur Versammlung begrüßen zu dürfen. Ihr unterstützt damit die Vorstandsarbeit und fördert das Vereinsleben.
Mit sportlichen Grüßen
TENNIS-CLUB GOLDSCHEUER E. V. 74
Rolf Hauer Karl-Heinz Gramer
1.Vorsitzender 2.Vorsitzender
Anlage: Satzungsänderung gemäß Tagesordnungspunkt 6
Änderung des „§ 21 Auflösung des Vereins und Anfallsberechtigung“ in der Satzung des Tennis-Club Goldscheuer e. V. 74 (TCG) gemäß steuerlicher Mustersatzung für Vereine
Die steuerliche Mustersatzung für Vereine sieht eine zwingende Änderung des § 21 Abs. 4 unserer Satzung vor.
Der bisherige „§ 21 Auflösung des Vereins und Anfallsberechtigung“ mit folgendem Wortlaut im Absatz 4:
- Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall seines steuerbegünstigten Zwecks fällt das nach Erfüllung aller Verbindlichkeiten verbleibende Vermögen an die Stadt Kehl. Diese hat es mindestens 5 Jahre treuhänderisch für einen neu am Ort zu gründenden Tennisclub zu verwalten. Nach dieser Frist ist die Stadt berechtigt, es ausschließlich und unmittelbar für gemeinnützige Zwecke zu verwenden.
wird ersetzt durch den nachfolgenden neuen Wortlaut:
- Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall seines steuerbegünstigten Zwecks fällt das nach Erfüllung aller Verbindlichkeiten verbleibende Vermögen des Vereins an die Stadt Kehl, die es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke im Ortsteil Goldscheuer zu verwenden hat.
Kehl-Goldscheuer, Dezember 2019