Datenschutzordnung des TC Goldscheuer e. V. 74
Zur Erfüllung der Zwecke und Aufgaben des Tennisvereins werden unter Beachtung der Vorgaben der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) personenbezogene Daten über persönliche und sachliche Verhältnisse von Mitgliedern und anderen Personen im Verein verarbeitet. Auf Basis der DS-GVO hat der Vorstand des Tennis-Club Goldscheuer e. V. 74 (TCG) nachfolgende Datenschutzordnung erstellt, um zu informieren, welche personenbezogenen Daten verarbeitet werden und welche Rechte unsere Mitglieder und andere Berechtigte aus dem Datenschutzrecht haben. Eine separate Datenschutzerklärung informiert die Nutzer unserer Website über Art, Umfang und Zweck der Erhebung und Verwendung personenbezogener Daten auf unserer Homepage.
§ 1 Verantwortlichkeit für die Datenverarbeitung
Der für die Datenverarbeitung Verantwortliche ist der Verein. Er ist zu erreichen unter:
Tennis-Club Goldscheuer e. V. 74
Viehweidweg 1, 77694 Kehl-Goldscheuer
E-Mail: info@tc-goldscheuer.de
§ 2 Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten
(1) Wir verarbeiten personenbezogene Daten, die wir im Rahmen der Mitgliedschaft von unseren Mitgliedern erhalten.
(2) Von uns erhobene und verarbeitete personenbezogene Daten unserer Mitglieder sind:
Vorname und Nachname
Anschrift
Geburtsdatum
Datum des Vereinsbeitritts
Art der Mitgliedschaft
Familienstand
Bankverbindung
E-Mail-Adresse
Telefonnummer(n)
(3) Darüber hinaus erheben und verarbeiten wir personenbezogene Daten anderer Personen als von Vereinsmitgliedern (sonstige Tennishallennutzer, Gastspieler, Teilnehmer an Veranstaltungen / Kursen, Werbepartner und Sponsoren), soweit dies für berechtigte Interessen des Vereins notwendig ist und keine besonderen Schutzbedürfnisse der Betroffenen dem entgegenstehen. Die erhobenen Daten gehen in der Regel nicht über den oben skizzierten Umfang der Daten für Mitglieder hinaus.
(4) Der Verein erhebt und nutzt zusätzlich personenbezogene Daten von Vorstandsmitgliedern, Trainern und anderen Funktionsträgern des Vereins, soweit diese Daten für die Verwirklichung der Vereinsziele, die Betreuung von Mitgliedern sowie die Verwaltung des Vereins notwendig sind.
§ 3 Nutzung und Verarbeitung personenbezogener Daten
(1) Der Verein erhebt Daten ausschließlich zur Verfolgung des Vereinszwecks, zur Erfüllung der mitgliedschaftlichen Rechte und zur Verwaltung und Betreuung unserer Mitglieder. Hierzu gehört auch die postalische und/oder elektronische Übermittlung von Vereinsinformationen. Daten Dritter werden ausschließlich genutzt, soweit dies für die Verfolgung eigener Vereinsziele notwendig ist. Hierbei beschränkt sich die Nutzung auf diejenigen Zwecke, für die der Verein Daten erhoben oder erhalten hat.
(2) Die Mitglieder des Vorstandes und andere Funktionsträger (Steuern, Finanzen, Homepage / Internet) erhalten gemäß einem separaten Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten und Leseberechtigungen (gem. Art 30 Abs. 1 DS-GVO) Zugriff auf persönliche Daten inklusive der Ergänzung, Änderung und Löschung von Daten. Alle Datenänderungen werden protokolliert. Es sind passwortgeschützte Nutzer-Accounts eingerichtet.
(3) Generell gilt, dass den Organen des Vereins oder sonst für den Verein Tätigen es untersagt ist, personenbezogene Daten unbefugt zu anderen als dem zur jeweiligen Aufgabenerfüllung gehörenden Zweck zu verarbeiten, bekannt zu geben, Dritten zugänglich zu machen oder sonst zu nutzen. Diese Pflicht besteht auch über das Ausscheiden der oben genannten Personen aus dem Verein hinaus. Es sind entsprechende Erklärungen zur Wahrung des Datengeheimnisses zu unterzeichnen.
(4) Der Vorstand benennt einen Datenschutzbeauftragten, sofern sich mindestens 10 Personen mit der Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigen.
§ 4 Übermittlung und Verarbeitung personenbezogener Daten
(1) Vereinsmitglieder haben mit Ausnahme der Funktionsträger des Vereins keinen Zugriff auf personenbezogene Daten anderer Mitglieder oder sonstiger Personen.
(2) Empfänger von personenbezogenen Daten außerhalb des Vereins können im Rahmen der Mitgliederbetreuung und allgemeinen Verwaltung sein:
Kreditinstitute, zur Einziehung von Mitgliedsbeiträgen und Spielgebühren
IT-Provider
Anbieter des verwendeten Software-Verwaltungsprogramms zu dessen Nutzung und Pflege
der Badische Tennisverband und der Deutsche Tennisbund
der Badische Sportbund
die Stadt Kehl
(3) Zur Ausübung satzungsmäßiger Rechte können Mitgliederdaten bekannt gegeben werden. So ist nach der Vereinssatzung eine außerordentliche Mitgliederversammlung einzuberufen, wenn ein Viertel der Mitglieder dies schriftlich unter Angabe des Zwecks und der Gründe beantragt. Zur Wahrnehmung dieses Rechts kann es erforderlich sein, die Kontaktdaten (postalische Anschrift oder E-Mail-Adresse) aller Vereinsmitglieder an den Initiator herauszugeben. Hierbei muss dieser jedoch versichern, die Kontaktdaten ausschließlich für den Zweck der Beantragung einer außerordentlichen Versammlung zu nutzen. Anstelle der Herausgabe der Kontaktdaten favorisiert der Verein die Veröffentlichung des Antrages durch die üblichen Vereinsmedien.
(4) Die Veröffentlichung personenbezogener Daten in Aushängen und Vereinspublikationen beschränkt sich auf die Bekanntgabe von Mannschaftsaufstellungen, Spielergebnissen und Ähnlichem.
(5) Personenbezogene Daten der eigenen Mitglieder dürfen an andere Vereine nur übermittelt werden, soweit diese dort benötigt werden, um die Vereinsziele des eigenen Vereins oder des anderen Vereins zu verwirklichen, beispielsweise bei der Teilnahme von Vereinsmitgliedern an Veranstaltungen anderer Vereine.
(6) Im Rahmen der Mitgliedschaft des Vereins im Badischen Tennisverband, Deutschen Tennisbund und Badischen Sportbund werden notwendige personenbezogene Daten nach Ziffer 2.2 dieser Ordnung zur Teilnahme von Vereinsmitgliedern an Wettkämpfen (z. B. Verbandsspiele) und ähnlichen Veranstaltungen sowie zur Erlangung von Zuwendungen zur Verwirklichung des Vereinszwecks übermittelt.
(7) Im Internet (Homepage) werden von Funktionsträgern der Vor- und Zuname sowie Telefonnummern veröffentlicht. Zur Kommunikation mit Funktionsträgern wird ein Kontaktformular über eine vereinseigene Mailadresse bereitgestellt, dessen Inhalt über den Verantwortlichen für die Datenverarbeitung an den jeweiligen Funktionsträger weitergeleitet wird. Weitergehende personenbezogene Daten (Vita) der Funktionsträger werden nur mit ausdrücklicher Genehmigung im Internet veröffentlicht.
Bei Teilnahme von Vereinsmitgliedern an öffentlichen Veranstaltungen und Wettkämpfen, insbesondere an Verbandsspielen des Badischen Tennisverbands, werden die Namen der Teilnehmer, deren Verbands-Ident-Nummer, Nationalität, Geschlecht, Jahrgang, Leistungsklasse (Spielstärke) und die Spielergebnisse im Internet auf der zweckentsprechenden Homepage bekanntgegeben. Die Veröffentlichung von Einzelfotos erfolgt nur, soweit das Vereinsmitglied dem ausdrücklich zustimmt. Eine entsprechende Abfrage (Bewilligungserklärung) erfolgt bereits mit dem Aufnahmeantrag. Jedem Vereinsmitglied steht das Recht zu, diese Erlaubnis zur Veröffentlichung für den Einzelfall oder insgesamt zu widerrufen, indem es das Kontaktformular der vereinseigenen Mailadresse mit dem Hinweis „Widerruf der Veröffentlichung insgesamt / von Einzelfotos“ nutzt oder dem Verein dies anderweitig schriftlich mitteilt.
Ausnahmen gelten für Gruppenfotos von Vereins-Mannschaften oder von Veranstaltungen unter Bezug auf das Grundsatzurteil des BGH vom 28.05.2013 (Az.: VI ZR 125/12): „Die Veröffentlichung von Foto- und Videoaufnahmen bei Sportveranstaltungen sind zulässig, wenn durch ihre Verbreitung keine berechtigten Interessen der Darbietenden verletzt werden. Da sich die Teilnehmenden an sportlichen Wettkämpfen auf Foto- und Videoaufnahmen während des Wettbewerbs einstellen müssen, kommt es hierbei nicht auf die Anwesenheit eines Pressefotografen, die Anzahl der Teilnehmer oder die Dauer des Wettkampfes oder Turniers an.“
(8) Pressemitteilungen und Auskünfte gehören zur normalen Öffentlichkeitsarbeit eines Vereins. Personenbezogene Daten werden in diesem Rahmen nur dann veröffentlicht, wenn es sich um einen Bericht über eine sowieso öffentliche Veranstaltung handelt und schutzwürdige Interessen der Mitglieder dem nicht entgegenstehen.
(9) Verlangen Gemeindeverwaltungen im Rahmen der Nachweisführung der ordnungsgemäßen Verwendung von Zuwendungen die Vorlage von Listen mit Namen der Betroffenen, ist der Verein zur Übermittlung entsprechender notwendiger Daten berechtigt.
§ 5 Dauer der Speicherung personenbezogener Daten
Wir verarbeiten die personenbezogenen Daten unserer Mitglieder und anderer Personen, solange die Mitgliedschaft bzw. ein anderes berechtigtes Interesse besteht. Ist die Mitgliedschaft beendet oder der Zweck entfallen, werden die Daten gelöscht, es sei denn, dass die Speicherung zur Erfüllung gesetzlicher Aufbewahrungspflichten, insbesondere aus § 257 Handelsgesetzbuch (HGB) und § 147 Abgabenordnung (AO), erforderlich ist. Die Aufbewahrungsfristen betragen in der Regel sechs bis zehn Jahre.
§ 6 Datenschutzrechte von Mitgliedern und anderen Berechtigten
Die Vereinsmitglieder und andere berechtigte Dritte haben ein Recht auf:
Widerruf (Art. 7 Abs. 3 und Art. 21 DS-GVO)
Der Berechtigte kann eine Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Der Widerruf der Einwilligung berührt nicht die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung.
Auskunft (Art. 15 DS-GVO i. V. m. § 34 BDSG)
Berechtigte haben ein Recht auf Auskunft über ihre bei uns verarbeiteten personenbezogenen Daten. Darüber hinaus haben sie ein Recht auf Auskunft über die Verarbeitungszwecke, die Kategorien personenbezogener Daten, die Empfänger oder Kategorien von Empfängern, gegenüber denen die personenbezogenen Daten offengelegt worden sind oder noch offengelegt werden, die geplante Dauer, für die die personenbezogenen Daten gespeichert werden, das Bestehen eines Rechts auf Berichtigung oder Löschung der sie betreffenden personenbezogenen Daten oder auf Einschränkung der Verarbeitung oder eines Widerspruchsrechts gegen diese Verarbeitung. Das Recht auf Auskunft besteht unter anderem dann nicht, wenn die Daten nur deshalb gespeichert sind, weil sie aufgrund gesetzlicher oder satzungsmäßiger Aufbewahrungsvorschriften nicht gelöscht werden dürfen.
Berichtigung (Art. 16 DS-GVO)
Berechtigte können von uns unverzüglich die Berichtigung sie betreffender unrichtiger personenbezogener Daten verlangen.
Löschung (Art. 17 DS-GVO i. V. m. § 35 BDSG)
Berechtigte können von uns unverzüglich die Löschung sie betreffender personenbezogener Daten verlangen, soweit nicht die Verarbeitung zur Ausübung des Rechts auf freie Meinungsäußerung und Information, zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung, aus Gründen des öffentlichen Interesses oder zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen erforderlich ist.
Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DS-GVO)
Berechtigte können von uns die Einschränkung der Verarbeitung verlangen, wenn die Richtigkeit der personenbezogenen Daten bestritten wird, die Verarbeitung unrechtmäßig ist, der Berechtigte aber die Löschung ablehnt, wenn wir die Daten nicht mehr benötigen, der Berechtigte die Daten zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen benötigt oder der Berechtigte nach Art. 21 Abs. 1 DS-GVO Widerspruch gegen die Verarbeitung eingelegt hat.
Datenübertragbarkeit (Art. 20 DS-GVO)
Berechtigte können verlangen, personenbezogenen Daten, die sie uns bereitgestellt haben, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesebaren Format zu erhalten oder an einen anderen Verantwortlichen zu übermitteln.
Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde (Art. 77 DS-GVO i. V. m. § 19 BDSG)
Berechtigte können sich bei einer Aufsichtsbehörde beschweren. Dies kann die Aufsichtsbehörde des Mitgliedstaats ihres Aufenthaltsorts, ihres Arbeitsplatzes oder des Orts des mutmaßlichen Verstoßes sein.
§ 7 Bereitstellung von Daten der Mitglieder und anderer Berechtigte
Im Rahmen der Mitgliedschaft müssen uns unsere Mitglieder diejenigen personenbezogenen Daten zur Verfügung stellen, die für die Begründung, Durchführung und Beendigung der Mitgliedschaft erforderlich sind. Ohne diese Daten sind wir nicht in der Lage, die Mitgliedschaft durchzuführen und das Mitglied an Wettkämpfen und Verbandsspielen teilnehmen zu lassen. Das gleiche gilt sinngemäß für sonstige Nutzer unserer Tennishalle, für Gastspieler, etc.
Kehl-Goldscheuer, Juli 2018
DER VORSTAND DES TC GOLDSCHEUER