Hallenordnung

DownloadTennishallenordnung des TC Goldscheuer e. V. 74

Diese Tennishallenordnung regelt die Nutzung der Tennishalle des TCG und deren angeschlossenen Räumlichkeiten. Sie ist für alle Nutzer der Halle bindend und einzuhalten.

1. Spielberechtigung

Die Halle darf ausschließlich von spielberechtigen Personen für die Zeit der Spielberechtigung während der offiziellen Öffnungszeiten von 7.00 bis 22.00 Uhr benutzt werden. Die Spielberechtigung wird nur durch Buchen eines Abos oder von Einzelstunden vor Spielbeginn erlangt. Es gilt die jeweils aktuelle, ausgehängte Preisliste. Vor der ersten Buchung ist eine einmalige, rechtssichere Registrierung notwendig mit Erteilung einer Abbuchungsermächtigung (SEPA-Einzugsverfahren) für die fälligen Entgelte, dem Erwerb einer Lichtkarte sowie einer Einweisung in die Hallennutzung. Kinder bis 14 Jahren dürfen nur in Anwesenheit eines beaufsichtigenden Erwachsenen spielen.

2. Vertragsabschluss / Buchungen von Abos und Einzelstunden

Über die Buchung eines Abos für die vereinbarte Saison (Winter- oder Sommersaison) wird ein Vertrag geschlossen, der sich automatisch auf die nachfolgende Spielzeit verlängert, sofern er nicht einen Monat nach Ende der vereinbarten Saison schriftlich gekündigt wird. Die Entrichtung des Abo-Entgeltes ist zu Beginn der Saison fällig und wird gemäß Abbuchungsermächtigung vom Bankkonto des Spielers eingezogen.

Buchungen von Einzelstunden erfolgen auf den Namen des Buchenden durch Eintragung in den Online-Belegungsplan (im Vorraum der Halle) oder über das Online-Buchungssystem auf der Homepage des TCG (www.tc-goldscheuer.de). Sofern dem Eintrag seitens des TCG nicht widersprochen wird, sind die Buchungen verbindlich und kostenpflichtig, unabhängig ob gespielt wird. Stornierungen sind nur bis 24 Stunden vor Beginn der Spieleinheit möglich. Das Entgelt der gebuchten Einzelstunden wird nachträglich monatlich vom Bankkonto des Spielers eingezogen, sofern es nicht bar in der Gaststätte des Gebäudekomplexes entrichtet wurde.

Im Entgelt von Abos und Einzelstunden ist die Nutzung des Hallenlichts nicht eingeschlossen. Die ausgehändigte Lichtkarte ist in der Gaststätte gegen Entgelt aufladbar. Die Dauer der Lichtnutzung kann über den Lichtautomaten des gebuchten Tennisplatzes gewählt werden.

Im Fall einer Pandemie/Epidemie kann es aufgrund der Gesetzeslage zu kurzfristig angeordneter Schließung der Halle und damit verbunden zur Einstellung des Betriebs kommen. Für diese Situation gilt folgende Regel:

    • Soweit eine Schließung bis zu drei Spielterminen erforderlich wird, können die ausgefallenen Stunden im Lauf der Saison nach Absprache nachgeholt werden,
      gfl. auch in Sommermonaten.
    • Sollte der Lockdown über drei Wochen hinausgehen, werden die gezahlten Entgelte für diesen Zeitraum zu 50% zurückerstattet, falls keine Ausweichtermine zustande kommen.

3. Nutzungsbedingungen der Halle / Verhaltensregeln

Die Spielzeit beträgt volle Stunden.

Vor Ablauf der gebuchten Stunde(n) ist der bespielte Platz flächendeckend mit den Hallenbesen in Kreisbewegungen von außen nach innen abzuziehen und zwar so rechtzeitig, dass der nachfolgende Abonnent sein Spiel pünktlich beginnen kann.

Die Tennishalle darf nur mit Tennisschuhen betreten werden, die zuvor vollständig von Sandplatzresten gereinigt wurden. Vor Verlassen der Halle sind Granulatreste an den Tennisschuhen auf den am Ausgang bereitgestellten Schuhabtretern abzustreifen.

Bälle, mit denen auf Sandplätzen gespielt wurde, dürfen nicht benutzt werden.

Jeder Spieler ist verpflichtet, sich so zu verhalten, dass Tennisspieler des Nachbarplatzes nicht gestört oder beeinträchtigt werden. Das betrifft nicht nur die Geräuschentwicklung.

Es besteht absolutes Rauch- und Alkoholverbot. Das Mitbringen von Tieren ist nicht gestattet. Abfall ist in die bereitgestellten Behälter zu werfen. Essen und Trinken ist in der Halle verboten mit der Ausnahme von Wasser und Obst zur Stärkung beim Spiel.

Generell ist auf die Sauberkeit von Halle, Umkleideräume, Duschen und sonstigen Räumlichkeiten zu achten. Sämtliche Einrichtungen und Einrichtungsgegenstände sind funktionsgerecht und absolut pfleglich zu behandeln.

4. Hausrecht

Den Anweisungen von bevollmächtigten Vertretern des TCG ist Folge zu leisten. Der TCG behält sich in Ausnahmefällen (z. B. Reparaturen, Veranstaltungen) vor, zugeteilte Plätze zu ändern bzw. Ersatzspielzeiten zur Verfügung zu stellen. Zuwiderhandlungen gegen diese Tennishallenordnung können einen Grund zur fristlosen Kündigung des Vertrages darstellen ohne Rückvergütung vorausbezahlter Entgelte. Unbeschadet hiervon bleiben Schadensersatzansprüche bei verursachten Beschädigungen von Vereinsvermögen und Verunreinigungen.

5. Haftung

Die Nutzung der Halle erfolgt auf eigene Gefahr, unbeschadet der Verpflichtung des TCG, Halle und Einrichtungen in verkehrssicherem Zustand zu halten. Der TCG haftet nicht für fahrlässig verursachte Schäden und Unfälle, die Nutzern beim Spielbetrieb und der Benutzung der Anlagen und Einrichtungen innerhalb und außerhalb der Tennishalle einschließlich der Zufahrten und Parkplätze erleiden. Ebenfalls haftet er nicht für Diebstähle und Schäden an mitgebrachten Gegenständen.

Der Nutzer haftet für alle von ihm, seinen Mitspielern und Gästen verursachten Schäden. Schäden und Verunreinigungen sind dem TCG unverzüglich zu melden.

Kehl-Goldscheuer, Juli 2020

DER VORSTAND DES TC GOLDSCHEUER